Fakten und Dokumente 

(im Aufbau)

Chronik 

22.12.2024
NEWSLETTER Heimatverein 
Der Vorstand des Heimatvereins tritt, durch Mehrheitsbeschluss, für folgende Punkte ein:

1. Der Schulstandort Platjenwerbe soll erhalten und gesichert werden.

2. Die Zweizügigkeit des Standorts soll bautechnisch vorgehalten werden.

3. Für eine freie Schulwahl sollen die Schulbezirke aufgelöst werden. 

4.  Am Standort Platjenwerbe soll eine Ganztagsbetreuung ermöglicht werden z.B. durch Hort oder Ganztagsschule .
 

14.12.2024
INFORMATIONSVERANSTALTUNG der IG Schulentwicklung im Dorfgemeinschaftshaus Platjenwerbe.
Siehe den sachlich nicht ganz zutreffenden Artikel darüber unter News.

18.11.2024
SITZUNGSTERMIN AUSSCHUSS FÜR BILDUNG UND SOZIALES
Eine Vertreterin der IG Schulentwicklung bewirkt in der Einwohnerfragestunde (TOP 5), dass der Ausschuss nicht über die Beschlussvorlage 2024/075 abstimmt (TOP 11), sondern dass sie zur Beratung in die Fraktionen zurückgegeben wird.
 

16.10.2024

BESCHLUSSVORLAGE 2024/075

Entwicklung der Schulstandorte der Grundschulen in der Gemeinde Ritterhude



Dokumente

[A] Gemeinde Ritterhude
[B] IG Schulentwicklung
[C] Niedersächsisches Kultusministerium
[D] Architektenkammer Niedersachen
[E] Bertelsmann Stiftung


(A1) SCHULENTWICKLUNGSPLANUNG
Teilbericht Primarstufe, Gemeinde Ritterhude Mai 2024 / Gebit Münster

(A2)  BESCHLUSSVORLAGE 2024/075
Entwicklung der Schulstandorte der Grundschulen in der Gemeinde Ritterhude

(B1)  INFORMATIONSPAPIER 14.12.2024 
Informationspapier IG Schulentwicklung: Gemeinsam für den Erhalt unserer Schule als Mittelpunkt des dörflichen Lebens!


(C1) HINTERGRUNDINFORMATION ZUM GANZTAGSSCHULERLASS
FAQ (Oktober 2019)
Hier wichtig: 

  • (a) WELCHE ORGANISATIONSFORM:  "Rund Dreiviertel der Ganztagsschulen entscheidet sich gegenwärtig für ein offenes Angebot.
  • (b) ORGANISATIONSFORMEN: "Der Erlass zur Arbeit in der Ganztagsschule regelt die Einrichtung von Ganztagsschulzügen abweichender Organisationsform. Neben dem vertikalen Nebeneinander verschiedener Organisationsformen an einer Ganztagsschule ist auch ein horizontales Nebeneinander verschiedener Organisationsformen zulässig." 
  • (c) ELTERNWILLE: "Die Errichtung einer gebundenen Ganztagsschule bzw. eine Änderung der Organisationsform vom offenen Angebot zu einer teilgebundenen oder voll gebundenen Ganztagsschule sollen unter Berücksichtigung des Elternwillens in der Regel aufsteigend mit Schuljahrgang 1 bzw. Schuljahrgang 5 erfolgen. Der Ganztagsschulerlass bietet aber darüber hinaus die Möglichkeit, an einer Ganztagsschule Ganztagsschulzüge abweichender Organisationsform einzurichten, wenn der Elternwille nicht einheitlich sein sollte. Damit haben Schulträger von teilgebundenen bzw. voll gebundenen Ganztagsschulen die Möglichkeit, für Eltern, die kein verpflichtendes Angebot für ihre Kinder wählen wollen, ein offenes Ganztagsschulangebot vorzuhalten.
  • (d) ELTERNBEFRAGUNG: "Bei der Weiterentwicklung einer Halbtagsschule zu einer der verschiedenen Ganztagsformen handelt es sich nicht um eine schulorganisatorische Entscheidung nach § 106 Abs. 1 bis 3 NSchG.  Gemäß § 106 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 NSchG ist 14 bei schulorganisatorischen Entscheidungen das Interesse der Erziehungsberechtigten zu ermitteln und zu berücksichtigen."
  • (e) ENTSCHEIDUNG: "Letztendlich ist die Entscheidung zur Einführung einer Ganztagsschule eine Entscheidung, die Schulträger, Schule und Schulelternrat gemeinsam treffen sollten.
  • (f) MITTAGSESSEN und GANZTAG: "Grundsätzlich bestehen seitens des Landes keine Bedenken, dass auch Schülerinnen und Schüler, die nicht zur Teilnahme am Ganztagsangebot angemeldet sind, das Mittagessen in der Schulmensa der Ganztagsschule einnehmen. [...] Für ausschließlich am Mittagessen teilnehmende Schülerinnen und Schüler kann kein Ganztagszusatzbedarf gewährt werden."


(C2) VORGRIFFSREGELUNGEN im Zusammenhang mit der Novellierung der RdErl. d. MK "Die Arbeit in der Ganztagsschule"

SVBl 05-2024


(D1)  SCHULBAU IN NIEDERSACHSEN
 

(E1) AUSBAU VON GANZTAGSSCHULEN 
Regelungen und Umsetzungsstrategien
in den Bundesländern
Prof. Dr. Nils Berkemeyer 



Entstehung der Schule in Platjenwerbe

Vor vielen Jahrhunderten mussten die Platjenwerbe Kinder zur Kirchspielschule nach Lesum gehen.

Im Winter blieben die damaligen "Grundschüler" oft der Lesumer Schule fern, weil ihnen der lange und widrige Schulweg nicht zumutbar war.


So gründeten schon vor 300 Jahren die Einwohner von Platjenwerbe eine Bürgerinitiative, die aus eigenen Mitteln einen Lehrer bezahlte und einen Raum zur Verfügung stellte. 


Doch es gab Widerstand, denn es ging um Geld und Oberhoheit: 

Die Gemeinde Lesum verlangte trotzdem Schulgeld, obwohl die Schüler von Platjenwerbe die Lesumer Schule nicht mehr besuchten!

Die Eltern waren aber pragmatisch und zahlten doppeltes Schulgeld, denn das Geld war für das Wohl der Kinder gut investiert.


Schließlich half gegen die Geldinteressen aus Lesum nur eine obere Instanz, weil ein Einlenken aus Lesum nicht zu erwarten war:


Ab 1827 gab es wiederholt Petitionen nach Stade, wo die obere Schulbehörde saß. 

Trotz der Belastung eines doppelten Schulgeldes wurde um 1838 ein Schulneubau aus eigenen Mitteln geplant, aber erst 1849 wurde die Platjenwerber Schule endlich aus der Doppellast befreit und zum eigenen Schulbezirk erhoben:


Es besteht also seit 175 Jahren eine eigenständige Schule und verdankt ihre Existenz einer Elterninitative.


Für die Mehrheit der ehemaligen Schüler dieser Schule ist die Erinnerung an die Grundschulzeit eine hier verwurzelnde und identitätsstiftende Erfahrung, die keiner missen möchte.


Daher setzen wir uns wieder zum Wohle der betroffenen Kinder ein und hoffen, dass dieses Wohl immer im Mittelpunkt aller Gespräche stehen wird.